Fleisch vom Schaf, Rind und von Pute oder Huhn - das sind die Zutaten für einen Döner, der in Deutschland so genannt werden darf.
In Deutschland enthält Döner oft auch Hackfleisch. Aus welchen Zutaten ein Döner bestehen soll, wird in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs (nicht rechtsverbindlich) festgelegt.
Demnach soll Döner Kebab als Ausgangsmaterial grob entsehntes Schaffleisch und/oder grob entsehntes Rindfleisch bestehen. Bei Hähnchen-/Puten-Döner Kebab dient grob entsehntes Geflügelfleisch von Huhn bzw. Pute als Ausgangsmaterial.
Dieses Fleisch wird dann in dünne Fleischscheiben geschnitten, die auf einen Drehspieß aufgesteckt werden. Es darf Hackfleisch aus Rind- oder Schaffleisch verarbeitet werden, dieser beträgt allerdings höchstens 60 %.
Bei Hähnchen-/Puten-Döner Kebab wird kein Hackfleisch verwendet. Der maximale Anteil an Geflügelhaut beträgt 18 %.
Zudem dürfen Salz und Gewürze und evtl. Eier, Zwiebeln. Öl, Milch und Joghurt verwendet werden. Andere Zutaten gehören nicht in einen Döner.
Abweichende Rezepturen
Es ist nicht verboten, andere Rezepturen oder Fleischsorten zu verwenden. Selbst Zubereitungen, die aus Schweinefleisch oder ausschließlich aus Hackfleisch bestehen, dürfen verkauft werden. Diese Rezepturen tragen dann allerdings andere Bezeichnungen wie zum Beispiel Drehspieß nach Döner-Art.
Ein klassischer Döner im Fladenbrot wird zum Beispiel serviert mit Weißkohl, Rotkohl, Eisbergsalat, Zwiebeln, Tomaten, Gurken und Schafskäse. Nicht fehlen darf eine der zahlreichen Soßen: Joghurtsoße, Knoblauchsoße, Tzatziki, scharfe Soße, Cocktailsoße, Currysoße usw.
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